Darf ich meine Wohnung einfach untervermieten?
Kurz gesagt: Nein, nicht ohne Erlaubnis. Wenn du deine gesamte Wohnung während deines PJ, Praktikums oder Auslandsaufenthalts befristet untervermieten möchtest, benötigst du grundsätzlich die Zustimmung deines Vermieters. Das gilt auch dann, wenn du Hauptmieter bleibst und nach dem vereinbarten Zeitraum wieder einziehen möchtest.
Die Anfrage an deinen Vermieter
Frage zuerst grundsätzlich an, ob du deine Wohnung für den geplanten Zeitraum untervermieten darfst. Nenne den Grund und die Dauer deiner Abwesenheit und frage, welche Angaben oder Unterlagen dein Vermieter später zur vorgesehenen Person benötigt. Sobald du jemanden gefunden hast, reichst du diese Informationen nach und lässt dir die endgültige Zustimmung schriftlich bestätigen.
Musternachricht
Bitte an deinen Einzelfall anpassen
Betreff: Grundsätzliche Zustimmung zur befristeten Untervermietung
Guten Tag Frau/Herr [Name],
ich werde mich vom [Datum] bis zum [Datum] aufgrund meines Praktischen Jahres / eines Praktikums / eines Auslandsaufenthalts vorübergehend nicht in [Ort] aufhalten.
Für diesen Zeitraum möchte ich meine Wohnung befristet untervermieten. Bevor ich nach einer geeigneten Person suche oder verbindliche Vereinbarungen treffe, möchte ich Sie daher um Ihre grundsätzliche schriftliche Zustimmung bitten.
Ich bleibe während des gesamten Zeitraums Hauptmieter und weiterhin Ihr Ansprechpartner. Bitte teilen Sie mir mit, welche Angaben oder Unterlagen Sie zur später vorgesehenen Person benötigen. Sobald diese feststeht, reiche ich die Informationen zur abschließenden Prüfung nach.
Bitte bestätigen Sie mir möglichst schriftlich, ob eine befristete Untervermietung für den genannten Zeitraum grundsätzlich möglich ist.
Vielen Dank und freundliche Grüße
[Vor- und Nachname]
Was ist bei einer WG zu beachten?
Gemeinsamer Vertrag
Haben alle Bewohner unterschrieben, sollten alle Hauptmieter einbezogen werden.
Eigener Zimmervertrag
Prüfe die Regelungen deines eigenen Mietvertrags zum Zimmer.
Mitbewohner
Klärt Auswahl, Besichtigung, Hausregeln und Nebenkosten frühzeitig gemeinsam.
Eine passende Person finden
Ein vollständiges Inserat spart Rückfragen und schafft Vertrauen. Frage nur Informationen ab, die für das Mietverhältnis erforderlich sind.
- Art, Größe und Möblierung
- Stadtteil und ungefähre Lage
- Miete, Nebenkosten und Kaution
- Exakter Zeitraum
- Anzahl der Mitbewohner
- Aktuelle, aussagekräftige Fotos
Was gehört in den Untermietvertrag?
Ein schriftlicher Vertrag schafft Klarheit. Nutze für den endgültigen Vertrag eine rechtlich geprüfte Vorlage, die zu deiner konkreten Wohnsituation passt.
- Namen und Anschriften
- Überlassener Wohnraum
- Beginn und Ende
- Miete und Nebenkosten
- Kaution und Schlüssel
- Möbel und Inventar
- Hausordnung und Gemeinschaftsräume
- Unterschriften beider Parteien
Übergabe und Inventar dokumentieren
Erstellt bei Ein- und Auszug gemeinsam ein Protokoll. Haltet den Zustand der Räume, vorhandene Schäden, Möbel, Zählerstände und die Anzahl der Schlüssel fest. Fotos ergänzen die Dokumentation.
Persönliches vorher sichern
Räume Dokumente, Medikamente, Wertgegenstände und sensible Unterlagen vor der Übergabe weg.
Wer haftet während der Untervermietung?
Du bleibst Vertragspartner deines Vermieters. Nach § 540 Absatz 2 BGB musst du gegenüber dem Vermieter grundsätzlich auch für ein Verschulden der Person einstehen, der du den Wohnraum überlassen hast. Sorgfältige Auswahl, klare Absprachen und ein Übergabeprotokoll sind deshalb besonders wichtig.
Der Check vor dem Einzug
- Schriftliche Erlaubnis liegt vor
- Vertrag ist unterschrieben
- Zahlung und Kaution sind geklärt
- Übergabeprotokoll ist vorbereitet
- Schlüsselanzahl ist dokumentiert
- Notfallkontakte sind ausgetauscht
- Mitbewohner kennen Person und Datum
- Hausregeln sind besprochen
Alles geklärt?
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Wohnung kostenlos inserierenQuellen und redaktioneller Stand
Redaktioneller Stand: 26. Juli 2026